378 € Kosten der Unterkunft sind zuzüglich der Mietspielerhöhung von 7,9 % monatlich € 407.86 im Mittel an Kosten der Unterkunft für alleinstehende EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II. Dennoch meinen SPD und Staatssekretär Fritsch (DIE LINKE), dass € 370 bzw. € 390 ausreichend seien. Rot-Rot rechnet notwendige Mehrbedarfe bei den Kosten der Unterkunft klein wie Schwarz-Gelb die vom Verfassungsgericht geforderte Erhöhung der Hartz IV-Sätze klein gerechnet hat. Bei den Mehrpersonenhaushalten fanden trotz erheblicher Mietsteigerungen seit 2005 überhaupt keine Anpassungen an Mehrbedarfe mehr statt. So wird die Verdrängung finanziell Schwächerer in die Außenbezirke fortgesetzt. Soviel zum SPD-Slogan “Mieter und Schutz”.
Wir müssen die Mehrbedarfe bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II anpassen, bevor es die Sozialgerich
te tun. Bis zu rechtskräftigen Urteilen werden andernfalls viele Menschen nicht mehr in Tiergarten und Moabit wohnen. Politik darf Entscheidungen nicht den Gerichten überlassen, sondern muss die Kraft haben, selbst aktiv zu werden. Zur Haushaltskonsolidierung kann das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Gewährung eines sozio-kulturellen Existenzminimums nicht herangezogen werden.
Die Kürzung öffentliche Gelder in zweistelliger Millionenhöhe für Erschliessungsmaßnahmen von privaten Prestigeprojekten wie in der geplanten Europa-City in Moabit-Ost schon.
“Berlin verstehen” reicht nicht. Handeln ist gefragt.
Anbei ein Artikel der TAZ.
http://taz.de/Streit-um-Hartz-IV-und-Mieten-/!76994/